MEDIENPARTNER
Ein Totentanz zu Basel wurde 1943 vom Schweizer Komponisten Frank Martin als Stück für Orchester, Ballett, Knabenchor, Bariton und Basler Trommeln komponiert. Sein Werk wurde unter freiem Himmel auf dem Basler Münsterplatz realisiert und zählte zu den bemerkenswerten Kunstproduktionen der Schweiz in jenen dunklen Jahren.
Zu seinem fünfzigsten Todesjahr wird Frank Martins Werk vom 24. bis 29. Juni 2024 als einmaliges künstlerisches Freilichtspektakel am selben Ort in einer Neuinszenierung wiederaufgeführt. Danach ist eine Tournee in den Niederlanden geplant.
Frank Martin wurde 1890 in Genf, der Stadt Calvins, als Sohn eines einflussreichen Pfarrers und als jüngstes von zehn Kindern geboren. Er ist neben Arthur Honegger zweifellos der bedeutendste Schweizer Komponist des 20. Jahrhunderts. Als er im Alter von zwölf Jahren Bachs Matthäuspassion hörte, stand seine Berufung fest. Sein einziger Lehrer war der Komponist Joseph Lauber, der ihn in das postromantische Repertoire einführte. Zunächst war er ein Anhänger des Neoklassizismus in der Tradition von Ravel. Aber in den 1930er Jahren entwickelte Martin unter dem Einfluss der Zwölftontechnik einen sehr persönlichen und gewagteren Stil, der sehr chromatisch ist, dessen Hauptlinien aber immer mit der Idee einer erweiterten Tonalität verbunden sind.
Nach seiner Berufung als Lehrer an das Genfer Konservatorium gründete er das Technicum Moderne de Musique, wo er Maria Boeke kennenlernte, die später seine Frau wurde und mit der er zwei Kinder hatte.
Seine führende Rolle in der Schweizer Komponistenszene wurde durch seine Aktivitäten in allen musikalischen Gattungen und das internationale Interesse an seinem Werk seit den 1940er Jahren deutlich. 1946 verliess er die Schweiz und liess sich zunächst in Amsterdam nieder, später zog er nach Naarden, wo er sich in Ruhe dem Komponieren widmete und wo er bis zu seinem Tod 1974 blieb. Die einzige Stelle, die er während seiner Zeit in den Niederlanden annahm, war die eines Kompositionslehrers an der Hochschule für Musik in Köln von 1950 bis 1957. Einer seiner Schüler dort war Karlheinz Stockhausen, der sich jedoch bald wegen der unvereinbaren Vorstellungen über die Zwölftontechnik von ihm distanzierte.
Charakteristisch für Martins Kompositionsstil ist ein extremer Lyrismus, bei dem die oft sehr ausgeprägten und intensiven melodischen Linien von ständig wechselnden Akkorden im Bass getragen werden. Weder tonal noch atonal im strengen Sinne, zeigt seine Musik eine höchst originelle Antwort auf die Frage, die alle wichtigen Komponisten des 20. Jahrhunderts beschäftigte.
Aufgrund seiner calvinistischen Wurzeln und der großen Beliebtheit seiner geistlichen Werke wird Frank Martin oft als protestantischer Komponist par excellence angesehen. Doch das ist nur ein Aspekt seiner Musik. Obwohl er seine religiösen Wurzeln nie verleugnet hat, hat sich Martin immer von jeglichem religiösen oder musikalischen Dogmatismus ferngehalten; er sagte gerne, er sei gläubig, aber nicht an eine bestimmte Religion gebunden.
Frank Martin vertonte häufig deutsche Texte und ließ sich von mittelalterlichen Texten inspirieren. Nicht so sehr aus religiösen Gründen, sondern wegen der Lebendigkeit und Aufrichtigkeit dieser Literatur, die weit vom klassischen Kanon entfernt ist und ihm neue Anregungen gab. Auch sein Sinn für Humor, seine Aufgeschlossenheit gegenüber der Jazzmusik und am Ende seines Lebens gegenüber der Popmusik weisen Martin als einen Komponisten aus, der sich allen großen "Schulen" der Musik des 20. Er konnte sich den Verpflichtungen der Avantgarde entziehen und so seinen eigenen Weg gehen.
Frank Martin wurde 1890 in Genf, der Stadt Calvins, als Sohn eines einflussreichen Pfarrers und als jüngstes von zehn Kindern geboren. Er ist neben Arthur Honegger zweifellos der bedeutendste Schweizer Komponist des 20. Jahrhunderts. Als er im Alter von zwölf Jahren Bachs Matthäuspassion hörte, stand seine Berufung fest. Sein einziger Lehrer war der Komponist Joseph Lauber, der ihn in das postromantische Repertoire einführte. Zunächst war er ein Anhänger des Neoklassizismus in der Tradition von Ravel. Aber in den 1930er Jahren entwickelte Martin unter dem Einfluss der Zwölftontechnik einen sehr persönlichen und gewagteren Stil, der sehr chromatisch ist, dessen Hauptlinien aber immer mit der Idee einer erweiterten Tonalität verbunden sind.
Nach seiner Berufung als Lehrer an das Genfer Konservatorium gründete er das Technicum Moderne de Musique, wo er Maria Boeke kennenlernte, die später seine Frau wurde und mit der er zwei Kinder hatte.
Seine führende Rolle in der Schweizer Komponistenszene wurde durch seine Aktivitäten in allen musikalischen Gattungen und das internationale Interesse an seinem Werk seit den 1940er Jahren deutlich. 1946 verliess er die Schweiz und liess sich zunächst in Amsterdam nieder, später zog er nach Naarden, wo er sich in Ruhe dem Komponieren widmete und wo er bis zu seinem Tod 1974 blieb. Die einzige Stelle, die er während seiner Zeit in den Niederlanden annahm, war die eines Kompositionslehrers an der Hochschule für Musik in Köln von 1950 bis 1957. Einer seiner Schüler dort war Karlheinz Stockhausen, der sich jedoch bald wegen der unvereinbaren Vorstellungen über die Zwölftontechnik von ihm distanzierte.
Charakteristisch für Martins Kompositionsstil ist ein extremer Lyrismus, bei dem die oft sehr ausgeprägten und intensiven melodischen Linien von ständig wechselnden Akkorden im Bass getragen werden. Weder tonal noch atonal im strengen Sinne, zeigt seine Musik eine höchst originelle Antwort auf die Frage, die alle wichtigen Komponisten des 20. Jahrhunderts beschäftigte.
Aufgrund seiner calvinistischen Wurzeln und der großen Beliebtheit seiner geistlichen Werke wird Frank Martin oft als protestantischer Komponist par excellence angesehen. Doch das ist nur ein Aspekt seiner Musik. Obwohl er seine religiösen Wurzeln nie verleugnet hat, hat sich Martin immer von jeglichem religiösen oder musikalischen Dogmatismus ferngehalten; er sagte gerne, er sei gläubig, aber nicht an eine bestimmte Religion gebunden.
Frank Martin vertonte häufig deutsche Texte und ließ sich von mittelalterlichen Texten inspirieren. Nicht so sehr aus religiösen Gründen, sondern wegen der Lebendigkeit und Aufrichtigkeit dieser Literatur, die weit vom klassischen Kanon entfernt ist und ihm neue Anregungen gab. Auch sein Sinn für Humor, seine Aufgeschlossenheit gegenüber der Jazzmusik und am Ende seines Lebens gegenüber der Popmusik weisen Martin als einen Komponisten aus, der sich allen großen "Schulen" der Musik des 20. Er konnte sich den Verpflichtungen der Avantgarde entziehen und so seinen eigenen Weg gehen.
Der Abend besteht aus zwei Akten. Im ersten Teil wird das Publikum in vielfältiger Weise auf das Thema eingestimmt. Die Besucherinnen und Besucher werden an mystischen Orten rund um den Münsterplatz und erleben Moritatensänger, Kunst und überraschende Einblicke, die auf das vielschichtige Thema in mannigfaltiger Weise eingehen. Dazu kommen kulinarische Köstlichkeiten für das leibliche Wohl.
Im zweiten Akt betreten die Besucherinnen und Besucher die Arena. Das musikalische und tänzerische Werk beginnt.
Weitere Programmpunkte unserer Partner finden sie hier:
Denkpause: Wie über den Tod sprechen?
Mit Christian Graf. Philosophische Abendgespräche mit den Anwesenden
Denkpausen sind Inseln der Nachdenklichkeit. Über die Jahre wurde gemeinsam eine Atmosphäre geschaffen, in der alle Teilnehmenden sich eingeladen fühlen, ihre Gedanken, Erfahrungen und Assoziationen zu äussern, auch wenn diese sich noch nicht zur Meinung oder Position verfestigt haben. Es wird weniger behauptet, vertreten, verfochten als bezeugt, was uns angeht und umtreibt. Gerade das Unfertige der Beiträge ermöglicht den schöpferischen Augenblick, das überraschende Auftauchen von tragfähigen Einsichten. Diese Stimmung der gemeinsamen und gegenseitigen Aufmerksamkeit ist Gegenbild zum oft so ernüchternden Diskurs in der grösseren Öffentlichkeit und könnte als Vorbild dienen.
Zeit: Mittwoch, 19. Juni 2024, 20:00 – 22:00 Uhr
Ort: Philosophicum, St. Johanns-Vorstadt 19/21, 4056 Basel
Kosten: CHF 20.– / 13.–
Das Historische Museum in der Barfüsserkirche bietet Gratis-Besuche der Totentanz-Ausstellung von jeweils von 16:00–19:00 Uhr ausschliesslich Besitzer:innen von Totentanz-Tickets an.
Zeit: 24. bis 29. Juni 2024, jeweils von 16:00 - 19 Uhr
Ort: Historisches Museum in der Barfüsserkirche
Kosten: Gratis
Denkpause: Wie über den Tod sprechen?
Mit Christian Graf. Philosophische Abendgespräche mit den Anwesenden
Denkpausen sind Inseln der Nachdenklichkeit. Über die Jahre wurde gemeinsam eine Atmosphäre geschaffen, in der alle Teilnehmenden sich eingeladen fühlen, ihre Gedanken, Erfahrungen und Assoziationen zu äussern, auch wenn diese sich noch nicht zur Meinung oder Position verfestigt haben. Es wird weniger behauptet, vertreten, verfochten als bezeugt, was uns angeht und umtreibt. Gerade das Unfertige der Beiträge ermöglicht den schöpferischen Augenblick, das überraschende Auftauchen von tragfähigen Einsichten. Diese Stimmung der gemeinsamen und gegenseitigen Aufmerksamkeit ist Gegenbild zum oft so ernüchternden Diskurs in der grösseren Öffentlichkeit und könnte als Vorbild dienen.
Zeit: Mittwoch, 19. Juni 2024, 20:00 – 22:00 Uhr
Ort: Philosophicum, St. Johanns-Vorstadt 19/21, 4056 Basel
Kosten: CHF 20.– / 13.–
Das Historische Museum in der Barfüsserkirche bietet Gratis-Besuche der Totentanz-Ausstellung von jeweils von 16:00–19:00 Uhr ausschliesslich Besitzer:innen von Totentanz-Tickets an.
Zeit: 24. bis 29. Juni 2024, jeweils von 16:00 - 19 Uhr
Ort: Historisches Museum in der Barfüsserkirche
Kosten: Gratis
Der «Totentanz zu Basel» ist ein musikalisches Bühnenwerk mit einer Balletthandlung. In einzelnen Szenen, die zeitgenössisch umgesetzt werden, tanzen diverse Schicksalsfiguren mit dem Tod. Durch ihre Begegnung mit dem Tod lassen sie die Besucher an einem der ältesten Theaterthemen Europas teilhaben. Das Ballett fügt sich mit dem Orchester, Solomusikerinnen und Solomusikern, Sängern und Tambouren sowie «Überwesen», Statisten und Bildern zu einem einmaligen Bühnengeschehen zusammen.
Im Totentanz Freilichtspektakel wirken mit:
Raphael Bachmann
Basler Mittwochsgesellschaft BMG, Tambouren
Pfluderi Clique, Laternenträger
Und weitere
Madeleine Burn-Kaufmann, alter Mann
Stefan Henke, Totenmasken
Pascal Joray & Florian Schnyder, Installation Grabsteine
Josef Koblic, Prag, Papier-Skulpturen
Ainewäägeli – die zauberhafte Figurenkutsche vom BMT
Hinter den Moritatensänger verstecken sich aktive Basler Schnitzelbänggler wie die Dreydaagsfliege, der Singvogel oder der Spitzbueb und dazu Pirmin Muckenhirn
Stadtposaunenchor Basel
Musikalische Leitung Phillip Boyle
Jeder Totentanz-Abend wird durch 9 Turmbläser musikalisch eröffnet
Edith Habraken, Trommel
Arie van Beek
Knabenkantorei Basel und 8 Baritone
L’Orchestre de Chambre Genève
Richard Wherlock, Choreographie und 12 Tänzerinnen und Tänzer
Der in Bristol geborene Choreograph Richard Wherlock studierte an der renommierten Londoner Ballet Rambert School in London und trat danach in deren Kompanie als Tänzer ein. 1991 bis 1996 war er Ballettdirektor am Theater Hagen, danach während drei Spielzeiten Direktor des Luzerner Balletts, bevor er als Direktor des Berlin Balletts an die Komische Oper Berlin wechselte. Von 2001 bis 2023 war er Direktor und Chefchoreograf des Balletts des Theater Basel und künstlerischer Direktor des renommierten Festivals “basel tanzt” (2004 bis 2009) und hat viele Choreographien für die Kompanie geschaffen.
Richard Wherlock ist in Bristol (GB) geboren. Nach seinem Studium an der Londoner der renommierten Ballet Rambert School trat er in deren Kompanie als Tänzer ein. Wherlock war Ballettdirektor am Theater Hagen in Deutschland von 1991 bis 1996, danach war er drei Spielzeiten als Direktor des Luzerner Balletts, bevor er als künstlerischer Direktor und Choreograph des Berlin Ballets an die Komische Oper Berlin wechselte.
Von 2001 bis 2023 war er Direktor und Chefchoreograf des Balletts des Theater Basel und künstlerischer-Direktor des renommierten Festivals "basel tanzt" von 2004 bis 2009 und hat viele Choreographien für die Kompanie geschaffen.
Besonderen Erfolg hat er mit seinen Adaptionen von großen Klassikern wie "Schwanensee", "James oder La Sylphide", "Traviata - ein Ballett", "Carmen", "Giselle", oder "Eugen Onegin" und andere abendfüllende Ballette gefeiert, die er mit zeitgenössischen Tanztechniken neu interpretiert hat.
Als Choreograf arbeitete er unter anderem mit den folgenden Kompanien: New English Con-temporary Ballet, Tanzforum Köln, Scapino Ballet Rotterdam, Finnisches Tanztheater Helsinki, Ballett Staatstheater Braunschweig, Romanian Naional Ballet, The Isländisches Ballett, Ballet Na9onal de Nancy et de Lorraine, Ballet National de Marseille, Ballet de l'Opéra de Nice, aalto balleQ theater essen, Europa Danse (UNESCO), Ballett der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf, Singapore Dance Theatre, BalleQ der Vereinigten Bühnen Graz, Introdans in Arnheim / Holland, Ballett des Badischen Staatstheaters Karlsruhe, Phoenix Dance Theatre Leeds und Ballett Contemporaneo del Teatro San Marin / Argenina.
Auf 2000 erhielt Wherlock den Prix Italia für den preisgekrönten Tanzfilm "Passengers". Richard Wherlocks besondere Interesse gilt der Förderung talentierter Nachwuchstänzer und aufstrebender Tänzer. Er ist Mitglied in den Jurys zahlreicher internationalen Tanzwettbewerben und Präsident der Migros-Stipendien-Jury.
Maestro Arie van Beek stammt aus Rotterdam, studierte zuerst Schlaginstrumente und arbeitete als Perkussionist in Rundfunkorchestern in den Niederlanden, bevor er sich dem Dirigieren zuwandte. Nachdem er von 1994 bis 2011 Musikdirektor des Orchestre d’Auvergne war, leitete er bis Juli 2022 Musikdirektor das Orchestre de Picardie und von 2013 bis 2022 das Orchestre de Chambre Genève.
Geboren in Rotterdam arbeitete Arie van Beek zunächst als Perkussionist, ehe er sich dem Dirigieren zuwendete. Von 1994 bis 2010 war er als Musikalischer Direktor des Orchestre d'Auvergne, von 2011 bis 2022 Chefdirigent des Orchestre de Picardie und von 2013 bis 2022 Chefdirigent des Orchestre de Chambre de Genève tätig. Bei Codarts, der Rotterdamer Musikhochschule, war er ab seinem 19. Lebensjahr und 48 Jahre lang als Dirigent und Professor tätig sowie für Konzertplanung zuständig. Er ist Stammdirigent des Doelen Ensembles in Rotterdam und tritt europaweit als Gast von zahlreichen Symphonieorchestern in einem umfangreichen Repertoire von der Barockzeit bis zur heutigen Musik aus.
Arie van Beek ist Commandeur de l'Ordre des Arts et des Lettres der französischen Republik. Er ist außerdem Träger des großen Ehrenzeichens der Stadt Clermont-Ferrand sowie des angesehenen Elly Ameling-Preises für seine seit über 30 Jahre währenden künstlerischen Verdienste um die Stadt Rotterdam. 2014 wurde ihm dazu den Erasmus Preis der Stadt Rotterdam verliehen.
Geboren in Rotterdam arbeitete Arie van Beek zunächst als Perkussionist, ehe er sich dem Dirigieren zuwendete. Von 1994 bis 2010 war er als Musikalischer Direktor des Orchestre d'Auvergne, von 2011 bis 2022 Chefdirigent des Orchestre de Picardie und von 2013 bis 2022 Chefdirigent des Orchestre de Chambre de Genève tätig. Bei Codarts, der Rotterdamer Musikhochschule, war er ab seinem 19. Lebensjahr und 48 Jahre lang als Dirigent und Professor tätig sowie für Konzertplanung zuständig. Er ist Stammdirigent des Doelen Ensembles in Rotterdam und tritt europaweit als Gast von zahlreichen Symphonieorchestern in einem umfangreichen Repertoire von der Barockzeit bis zur heutigen Musik aus.
Arie van Beek ist Commandeur de l'Ordre des Arts et des Lettres der französischen Republik. Er ist außerdem Träger des großen Ehrenzeichens der Stadt Clermont-Ferrand sowie des angesehenen Elly Ameling-Preises für seine seit über 30 Jahre währenden künstlerischen Verdienste um die Stadt Rotterdam. 2014 wurde ihm dazu den Erasmus Preis der Stadt Rotterdam verliehen.
Der «Totentanz zu Basel» wird vom Orchestre de Chambre Genève gespielt, welches in den vergangenen Jahren unter der Leitung von Arie van Beek bereits eine Reihe von Werken Frank Martins aufgeführt hat. Die Chorpartie wird von der Knabenkantorei Basel übernommen, welche durch acht Baritone ergänzt werden. Dazu gesellen sich Tambouren mit Basler Trommeln.
Es besteht aus 37 leidenschaftlichen und virtuosen Musiker, die sich dafür einsetzen, einem möglichst breiten Publikum ein Programm zu bieten, das reich an Emotionen, Vergnügen und Entdeckungen ist.
Die Ausstrahlung des Orchesters, seine unbändige Energie und sein Wagemut werden durch seine Präsenz bei zahlreichen Festivals und künstlerischen Ereignissen unterstrichen, vom Genferseebecken bis hin zum Ausland, wie seine jüngsten Tourneen nach China und in den Nahen Osten belegen. Die von Kritikern und der Presse gelobten Auftritte des Orchesters werden regional und in der Schweiz von Léman Bleu und RTS, international von Arte und TV5 Monde ausgestrahlt.
Das Orchester wurde 1992 gegründet und gibt heute jährlich fast 50 Konzerte. Sein Repertoire, das sich um seine ideal auf die Komponisten der klassischen Periode (Haydn, Mozart, Beethoven) zugeschnittene "Mannheimer" Besetzung dreht, reicht vom Barock bis ins 21. Jahrhundert, dank der Neugierde. Der niederländische Dirigent Arie van Beek war von 2013 bis 2022 der künstlerische und musikalische Leiter des Orchesters.
Der unverwechselbare Klang von Knabenchören fasziniert seit Jahrhunderten. Mit der Gründung der Singknaben der «evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt» im Jahr 1927 erhielt auch die Stadt Basel «ihren» Knabenchor. Seit den 1970er-Jahren heisst der Chor Knabenkantorei Basel (KKB) und ist konfessionell und institutionell unabhängig. Zu Hause ist die KKB im altehrwürdigen Bischofshof gleich neben dem Basler Münster. Die KKB ist fest in der Region Basel verankert. Der Konzertchor, der aus rund 40 Knaben- sowie 35 Männerstimmen aus der ganzen Nordwestschweiz und dem angrenzenden Ausland besteht, probt zweimal wöchentlich auf dem Basler Münsterhügel und tritt im In- und Ausland auf. Dazu gehören Orchesterkonzerte, Opernauftritte am Theater Basel, Radio- und TV-Aufnahmen, Gottesdienste aller Konfessionen, das jährliche Herbstlager sowie regelmässige Konzertreisen in Europa und Übersee, auf welchen sich die Knabenkantorei in der Vergangenheit jeweils als stimmstarke Botschafterin der Region Basel und der ganzen Schweiz erwies.
Es besteht aus 37 leidenschaftlichen und virtuosen Musiker, die sich dafür einsetzen, einem möglichst breiten Publikum ein Programm zu bieten, das reich an Emotionen, Vergnügen und Entdeckungen ist.
Die Ausstrahlung des Orchesters, seine unbändige Energie und sein Wagemut werden durch seine Präsenz bei zahlreichen Festivals und künstlerischen Ereignissen unterstrichen, vom Genferseebecken bis hin zum Ausland, wie seine jüngsten Tourneen nach China und in den Nahen Osten belegen. Die von Kritikern und der Presse gelobten Auftritte des Orchesters werden regional und in der Schweiz von Léman Bleu und RTS, international von Arte und TV5 Monde ausgestrahlt.
Das Orchester wurde 1992 gegründet und gibt heute jährlich fast 50 Konzerte. Sein Repertoire, das sich um seine ideal auf die Komponisten der klassischen Periode (Haydn, Mozart, Beethoven) zugeschnittene "Mannheimer" Besetzung dreht, reicht vom Barock bis ins 21. Jahrhundert, dank der Neugierde. Der niederländische Dirigent Arie van Beek war von 2013 bis 2022 der künstlerische und musikalische Leiter des Orchesters.
Der unverwechselbare Klang von Knabenchören fasziniert seit Jahrhunderten. Mit der Gründung der Singknaben der «evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt» im Jahr 1927 erhielt auch die Stadt Basel «ihren» Knabenchor. Seit den 1970er-Jahren heisst der Chor Knabenkantorei Basel (KKB) und ist konfessionell und institutionell unabhängig. Zu Hause ist die KKB im altehrwürdigen Bischofshof gleich neben dem Basler Münster. Die KKB ist fest in der Region Basel verankert. Der Konzertchor, der aus rund 40 Knaben- sowie 35 Männerstimmen aus der ganzen Nordwestschweiz und dem angrenzenden Ausland besteht, probt zweimal wöchentlich auf dem Basler Münsterhügel und tritt im In- und Ausland auf. Dazu gehören Orchesterkonzerte, Opernauftritte am Theater Basel, Radio- und TV-Aufnahmen, Gottesdienste aller Konfessionen, das jährliche Herbstlager sowie regelmässige Konzertreisen in Europa und Übersee, auf welchen sich die Knabenkantorei in der Vergangenheit jeweils als stimmstarke Botschafterin der Region Basel und der ganzen Schweiz erwies.
Die Zuschauertribüne umfasst rund 2’500 Plätze pro Abend. Das vordere Viertel der Plätze ist ebenerdig, danach beginnt eine gestufte Tribüne. Die Ballettbühne befindet sich auf 1m Höhe, weshalb die Sicht gut ist. Je nach Präferenz sind Sie näher beim Geschehen (Parkett) oder haben die grösser Übersicht über das Geschehen auf der Bühne (gestufte Tribüne).
Beginn der Vorstellung ist bei einsetzender Dämmerung. Gespielt wird bei jedem Wetter. Bestellen Sie hier Ihre Tickets und sichern Sie sich einen unvergesslichen Abend.
Eva Herzog
Ständeratspräsidentin
Maya Graf
Ständerätin, Kanton Basel-Landschaft
Conradin Cramer
Regierungsrat Basel-Stadt
Lukas Kundert
Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt
Andrea Schenker-Wicki
Rektorin der Universität Basel
Carlo Conti
Präsident Tourismus Basel
Andreas Meier
Handelskammer beider Basel
-minu
Journalist, Schriftsteller
Wir haben für Sie, die häufigsten Fragen als Q&A-Katalog zusammengestellt.
Die Inszenierung findet auch bei Regenwetter statt. Es gibt keine Geldzurückgarantie.
18.30 Uhr ist Einlass zum Totentanz Konzert-Areal
Es gibt insgesamt 4 Eingänge:
Ja, man kann das Konzert-Areal bis 20.30 Uhr betreten. Achtung: Während des 2. Aktes auf der Bühne ist kein Einlass mehr möglich!
Ja, bis 20.30 Uhr kann man sich frei bewegen und das Konzert-Areal verlassen und wieder betreten. Achtung: Während des 2. Aktes auf der Bühne ist kein Einlass mehr möglich!
Auf dem Münsterplatz unter den Rosskastanien gibt es Food-Stände der Markthalle Basel
Im Domhof und im Hof der Primarschule Münsterplatz sind Food-Trucks platziert. Die Idee ist es, sich während des 1. Akts auf der “Totentanz Route” zu bewegen und von Platz zu Platz zu gehen. Unterwegs zu sehen, gibt es Moritatensänger, Kunstinstallationen, künstlerische Auftritte, Bariton-Sänger und fantastische Überwesen.
Details folgen.
Der gesamte Abend gilt als Gesamtkunstwerk im Sinne des Basler Totentanzes und ist als einzigartiges Erlebnis zu betrachten. Ausgewählte Highlights darunter sind die Aufführungen der Moritatensänger und Baritone und die wunderschöne Musik von Frank Martin mit dem schliesslich auf der Bühne gezeigten Werk «Totentanz zu Basel», wo 2 Chöre, Tanz, Orchester und Basler Trommeln auftreten werden.
Der Totentanz ist ein mittelalterlicher Tanz aus der Volksmusik. Tanz und Musik haben unmittelbare Bedeutung für das Leben der Menschen. So auch in Basel, wo Gemälde bei der Predigerkirche gemalt, zerstört, gerettet wurden, und seither die Geschichte von Basel mitprägen. Die geretteten Bilder sind im Historischen Museum zu besichtigen.
Der Ursprung des Totentanzes ist tief in der Basler DNA verwurzelt und wird als Reflexion über das Leben und weniger über den Tod verstanden. Im Werk von Frank Martin werden insgesamt acht Figuren dargestellt, darunter der alte Mann und die schöne Frau, eine Mutter, das Kind, der Sportler, ein reicher Mann, das junge Mädchen und ein Selbstmörder.
Frank Martin gilt als einer der bedeutendsten Komponisten des 20. Jahrhunderts. Er lebte nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den Niederlanden. In seinen Werken legte er einen besonderen Schwerpunkt auf Blasinstrumente. Anlässlich seines 50. Todestages wurde die Initiative zur Aufführung seiner Werke durch die Frank Martin Stiftung in Naarden ins Leben gerufen. Frank Martin sagte selbst zu seinem Werk, dass es “ausschliesslich in Basel aufgeführt werden kann”. Er begründete das mit den Fasnachts- Elementen, insbesondere mit den Basler Trommelrhythmen, die, wie er meinte, “sonst nirgends auf der Welt zu finden sind”. In seinem Werk teilt er die Musik in “profane” Musik und “himmlische” Musik auf. Die Bläser und das Schlagzeug gelten als profane Musik, während die Streicher mit den Chören die oberen Sphären berühren.
Das in Basel und für Basel geschriebene Werk Martins zeichnet sich durch die Verwendung von Jazz-Elementen, den Basler Tambouren, einer Vielzahl von Bläsern und einem Solo-Flügel aus, während Streicher und Baritone eine etwas weniger prominente Rolle spielen.
Das Orchestre de Genève hat sich auf Martin spezialisiert und wird von Dirigent Arie van Beek geleitet, der selbst eng mit dem Komponisten und seiner Familie verbunden ist und die Leitung des Orchesters über zehn Jahre innehatte. Martin selbst und seine Tochter spielten im Orchestre de Genève, deshalb wurde dieses Orchester ausgewählt, das Stück in Basel aufzuführen.
Die neoklassische Tanz-Crew wurde von Richard Wherlock zusammengestellt. Mit dabei sind internationale Stars, die eigens für das Stück engagiert wurden.
Nein, die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod wird künstlerisch inszeniert. Es wird keine Horror-Szenen geben. Das Publikum wird vielmehr inspiriert und erlebt erstklassige Inszenierungen für alle Sinne:
Das gelbe Tuch und die gelbe Farbe verkörpern den Tod. Dieses ist in Grafiken, in der Kommunikation und in den Performances immer wieder zu sehen.
Nein, das Stück wird als Gesamtkunstwerk gesehen und steht nicht im Kontext zu aktuellen Ereignissen. Der Tod als Teil des Lebens für jeden einzelnen Menschen steht im Zentrum dieses Spektakels.
Das Werk ist für draussen geschrieben. Nur schon dieser Fakt ist für die Umsetzung sehr aufwändig. Dazu kommen die vielen verschiedenen Facetten und Stilrichtungen, die in diesem Werk vorgeschrieben sind. Deshalb ist es einmalig und kann das Werk nur sporadisch aufgeführt werden. Da das Werk in der Umsetzung sehr aufwändig ist, gab es seit der Uraufführung 1943 nie mehr eine ähnliche Inszenierung unter freiem Himmel.
Die Ereignisse, als die Bilder damals zerstört und teilweise gerettet wurden, gaben den Baslern das Gefühl, der Totentanz gehöre ihnen. Auch im Klingenthal-Kloster hingen Totentanz-Bilder, die das gleiche Schicksal erlebten. Der Strassen-Namen “Totentanz” zeigt, wie eindrücklich dieses Thema für die Stadt war. Das Interesse an Kunstwerken setzte sich in der Geschichte von Basel fort, z.B. an der Abstimmung für den Kauf der Picasso-Bilder. Die Bedeutung des Totentanzes und der Kunst setzt sich bis heute in der Geschichte fort.
Diese Sänger haben ihren Ursprung im Mittelalter. Sie sangen auf Plätzen und Märkten, überall dort, wo sich viele Leute befanden. Sie sangen über das Leben und den Tod und waren wichtig für die Seele der Bevölkerung sowie für die der Adelshäuser.
Es trommelt die Gruppe “les cent tambours de Bâle”. Die Trommelgruppe besteht seit dem Anlass “100 Jahre Verkehrsverein Basel” im Jahr 1990. Die Gruppe tritt nur an besonderen Anlässen auf. Es sind alle Basler Cliquen Tambouren. Sie verkörpern mit den Bläsern und der Jazz-Band die Fasnachts-Szene.
Inszenierung, Raphael Bachmann
Musik, Edith Habraken
Bühne und Ausstattung, Pascal Joray
Produktion, Dominique Mollet
Die Inszenierung findet auch bei Regenwetter statt. Es gibt keine Geldzurückgarantie.
18.30 Uhr ist Einlass zum Totentanz Konzert-Areal
Es gibt insgesamt 4 Eingänge:
Ja, man kann das Konzert-Areal bis 20.30 Uhr betreten. Achtung: Während des 2. Aktes auf der Bühne ist kein Einlass mehr möglich!
Ja, bis 20.30 Uhr kann man sich frei bewegen und das Konzert-Areal verlassen und wieder betreten. Achtung: Während des 2. Aktes auf der Bühne ist kein Einlass mehr möglich!
Auf dem Münsterplatz unter den Rosskastanien gibt es Food-Stände der Markthalle Basel
Im Domhof und im Hof der Primarschule Münsterplatz sind Food-Trucks platziert. Die Idee ist es, sich während des 1. Akts auf der “Totentanz Route” zu bewegen und von Platz zu Platz zu gehen. Unterwegs zu sehen, gibt es Moritatensänger, Kunstinstallationen, künstlerische Auftritte, Bariton-Sänger und fantastische Überwesen.
Details folgen.
Der gesamte Abend gilt als Gesamtkunstwerk im Sinne des Basler Totentanzes und ist als einzigartiges Erlebnis zu betrachten. Ausgewählte Highlights darunter sind die Aufführungen der Moritatensänger und Baritone und die wunderschöne Musik von Frank Martin mit dem schliesslich auf der Bühne gezeigten Werk «Totentanz zu Basel», wo 2 Chöre, Tanz, Orchester und Basler Trommeln auftreten werden.
Der Totentanz ist ein mittelalterlicher Tanz aus der Volksmusik. Tanz und Musik haben unmittelbare Bedeutung für das Leben der Menschen. So auch in Basel, wo Gemälde bei der Predigerkirche gemalt, zerstört, gerettet wurden, und seither die Geschichte von Basel mitprägen. Die geretteten Bilder sind im Historischen Museum zu besichtigen.
Der Ursprung des Totentanzes ist tief in der Basler DNA verwurzelt und wird als Reflexion über das Leben und weniger über den Tod verstanden. Im Werk von Frank Martin werden insgesamt acht Figuren dargestellt, darunter der alte Mann und die schöne Frau, eine Mutter, das Kind, der Sportler, ein reicher Mann, das junge Mädchen und ein Selbstmörder.
Frank Martin gilt als einer der bedeutendsten Komponisten des 20. Jahrhunderts. Er lebte nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den Niederlanden. In seinen Werken legte er einen besonderen Schwerpunkt auf Blasinstrumente. Anlässlich seines 50. Todestages wurde die Initiative zur Aufführung seiner Werke durch die Frank Martin Stiftung in Naarden ins Leben gerufen. Frank Martin sagte selbst zu seinem Werk, dass es “ausschliesslich in Basel aufgeführt werden kann”. Er begründete das mit den Fasnachts- Elementen, insbesondere mit den Basler Trommelrhythmen, die, wie er meinte, “sonst nirgends auf der Welt zu finden sind”. In seinem Werk teilt er die Musik in “profane” Musik und “himmlische” Musik auf. Die Bläser und das Schlagzeug gelten als profane Musik, während die Streicher mit den Chören die oberen Sphären berühren.
Das in Basel und für Basel geschriebene Werk Martins zeichnet sich durch die Verwendung von Jazz-Elementen, den Basler Tambouren, einer Vielzahl von Bläsern und einem Solo-Flügel aus, während Streicher und Baritone eine etwas weniger prominente Rolle spielen.
Das Orchestre de Genève hat sich auf Martin spezialisiert und wird von Dirigent Arie van Beek geleitet, der selbst eng mit dem Komponisten und seiner Familie verbunden ist und die Leitung des Orchesters über zehn Jahre innehatte. Martin selbst und seine Tochter spielten im Orchestre de Genève, deshalb wurde dieses Orchester ausgewählt, das Stück in Basel aufzuführen.
Die neoklassische Tanz-Crew wurde von Richard Wherlock zusammengestellt. Mit dabei sind internationale Stars, die eigens für das Stück engagiert wurden.
Nein, die Auseinandersetzung mit dem Thema Tod wird künstlerisch inszeniert. Es wird keine Horror-Szenen geben. Das Publikum wird vielmehr inspiriert und erlebt erstklassige Inszenierungen für alle Sinne:
Das gelbe Tuch und die gelbe Farbe verkörpern den Tod. Dieses ist in Grafiken, in der Kommunikation und in den Performances immer wieder zu sehen.
Nein, das Stück wird als Gesamtkunstwerk gesehen und steht nicht im Kontext zu aktuellen Ereignissen. Der Tod als Teil des Lebens für jeden einzelnen Menschen steht im Zentrum dieses Spektakels.
Das Werk ist für draussen geschrieben. Nur schon dieser Fakt ist für die Umsetzung sehr aufwändig. Dazu kommen die vielen verschiedenen Facetten und Stilrichtungen, die in diesem Werk vorgeschrieben sind. Deshalb ist es einmalig und kann das Werk nur sporadisch aufgeführt werden. Da das Werk in der Umsetzung sehr aufwändig ist, gab es seit der Uraufführung 1943 nie mehr eine ähnliche Inszenierung unter freiem Himmel.
Die Ereignisse, als die Bilder damals zerstört und teilweise gerettet wurden, gaben den Baslern das Gefühl, der Totentanz gehöre ihnen. Auch im Klingenthal-Kloster hingen Totentanz-Bilder, die das gleiche Schicksal erlebten. Der Strassen-Namen “Totentanz” zeigt, wie eindrücklich dieses Thema für die Stadt war. Das Interesse an Kunstwerken setzte sich in der Geschichte von Basel fort, z.B. an der Abstimmung für den Kauf der Picasso-Bilder. Die Bedeutung des Totentanzes und der Kunst setzt sich bis heute in der Geschichte fort.
Diese Sänger haben ihren Ursprung im Mittelalter. Sie sangen auf Plätzen und Märkten, überall dort, wo sich viele Leute befanden. Sie sangen über das Leben und den Tod und waren wichtig für die Seele der Bevölkerung sowie für die der Adelshäuser.
Es trommelt die Gruppe “les cent tambours de Bâle”. Die Trommelgruppe besteht seit dem Anlass “100 Jahre Verkehrsverein Basel” im Jahr 1990. Die Gruppe tritt nur an besonderen Anlässen auf. Es sind alle Basler Cliquen Tambouren. Sie verkörpern mit den Bläsern und der Jazz-Band die Fasnachts-Szene.
Inszenierung, Raphael Bachmann
Musik, Edith Habraken
Bühne und Ausstattung, Pascal Joray
Produktion, Dominique Mollet
Totentanz GmbH Basel:
Edith Habraken (Musikalische Leitung)
Raphael Bachmann (Inszenierung, Regie)
Pascal Joray (Gestaltung, Bühne)
Dominique Mollet (Produktion)
Edith Habraken, geboren in Haarlem 1965, ist Perkussionistin, Trommlerin, Marimbasolistin, Komponistin und Buchautorin, hat eine Ausbildung in klassischem Schlagzeug am «Sweelinck-Conservatorium» in Amsterdam 1988 absolviert und als Solistin bei zahlreichen Projekten mitgewirkt. Sie gründete 1997 die Stiftung & Schlagzeug- und Marimba-Schule Edith Habraken «SMEH» und erhielt 2007 den Kulturpreis der Gemeinde Riehen. 2016 war sie Mitproduzentin, Komponistin & Trommlerin bei «Ein Totentanz zu Basel in 1943» von Frank Martin. Edith Habraken ist Mitglied der Basler Künstler:innen Gesellschaft BKG.
Pascal Joray ist Maler, Laternenmaler und Organisator von Kunstprojekten. Nach der Ausbildung an der Kunstgewerbeschule in Basel (Grafikfachklasse) und Master of Arts im Fachbereich Künstlerweiterbildung der HDK Berlin wurde er 1988 Co-Leiter des Kunstfestes im Rahmen «Berlin Kulturhauptstadt Europas». 1988 - 2003 leitete er den Veranstaltungsbereich im Kulturhaus Palazzo Liestal, im Sudhaus vom Warteckpp Basel und in der Salme Schüre in Rheinfelden. Dazu organisierte er Literatur, Tanz-, Film- und Musikfestivals in der Schweiz und Deutschland. Von 2003 bis 2009 wurde er mit dem Aufbau der städtischen Kulturfachstelle in Rheinfelden beauftragt. Seit 2009 lebt er als freischaffender Künstler, denn Kunst ist seine Sprache. Er ist Präsident der Basler Künstler:innen Gesellschaft BKG.
Raphael Bachmann ist Schauspieler, Kabarettist, Texter und Regisseur. Er war Schauspieler am Stadttheater Basel, Staatstheater Stuttgart, Landestheater Tübingen, Nationaltheater Mannheim und am Theater an der Kurfürstenstrasse in München. 1976 gründet er in München das Theater-Kabarett „Raphael & Mumm“ und 1983 das Zwei-Mann Theater-Kabarett „sauce claire“ in Basel, mit dem er 1986 einer der ersten Salzburger Stier-Preisträger wurde und 1988 den Nitoba Hauptpreis der Stadt Basel erhielt. Er hat zahlreiche Regiearbeiten in der Schweiz und Deutschland durchgeführt und ist Mitglied der Basler Künstler:innen Gesellschaft BKG.
Dominique Mollet ist Kunsthistoriker und Publizist, sowie seit 27 Jahren Inhaber seiner Agentur Cadeaux Communication für Kunst und Veranstaltungen. Er schloss mit dem Master of Arts in Kunstgeschichte & Publizistik an Universität Zürich ab und war von 1989-1995 Kommunikationschef der ArtBasel und Uhren- / Schmuckmesse Baselworld. Als Mandate hat er die Eröffnung der Fondation Beyeler und des Tinguely-Museums geleitet und die Basler Museumsnacht entwickelt. Er organisiert Ausstellungsprojekte, die Riehener Wenkenhofgespräche und war 6 Jahre Mitglied und später Präsident des Kulturrates des Kantons Basel-Landschaft. Seit Kurzem ist er auch Buchautor.
Edith Habraken, geboren in Haarlem 1965, ist Perkussionistin, Trommlerin, Marimbasolistin, Komponistin und Buchautorin, hat eine Ausbildung in klassischem Schlagzeug am «Sweelinck-Conservatorium» in Amsterdam 1988 absolviert und als Solistin bei zahlreichen Projekten mitgewirkt. Sie gründete 1997 die Stiftung & Schlagzeug- und Marimba-Schule Edith Habraken «SMEH» und erhielt 2007 den Kulturpreis der Gemeinde Riehen. 2016 war sie Mitproduzentin, Komponistin & Trommlerin bei «Ein Totentanz zu Basel in 1943» von Frank Martin. Edith Habraken ist Mitglied der Basler Künstler:innen Gesellschaft BKG.
Pascal Joray ist Maler, Laternenmaler und Organisator von Kunstprojekten. Nach der Ausbildung an der Kunstgewerbeschule in Basel (Grafikfachklasse) und Master of Arts im Fachbereich Künstlerweiterbildung der HDK Berlin wurde er 1988 Co-Leiter des Kunstfestes im Rahmen «Berlin Kulturhauptstadt Europas». 1988 - 2003 leitete er den Veranstaltungsbereich im Kulturhaus Palazzo Liestal, im Sudhaus vom Warteckpp Basel und in der Salme Schüre in Rheinfelden. Dazu organisierte er Literatur, Tanz-, Film- und Musikfestivals in der Schweiz und Deutschland. Von 2003 bis 2009 wurde er mit dem Aufbau der städtischen Kulturfachstelle in Rheinfelden beauftragt. Seit 2009 lebt er als freischaffender Künstler, denn Kunst ist seine Sprache. Er ist Präsident der Basler Künstler:innen Gesellschaft BKG.
Raphael Bachmann ist Schauspieler, Kabarettist, Texter und Regisseur. Er war Schauspieler am Stadttheater Basel, Staatstheater Stuttgart, Landestheater Tübingen, Nationaltheater Mannheim und am Theater an der Kurfürstenstrasse in München. 1976 gründet er in München das Theater-Kabarett „Raphael & Mumm“ und 1983 das Zwei-Mann Theater-Kabarett „sauce claire“ in Basel, mit dem er 1986 einer der ersten Salzburger Stier-Preisträger wurde und 1988 den Nitoba Hauptpreis der Stadt Basel erhielt. Er hat zahlreiche Regiearbeiten in der Schweiz und Deutschland durchgeführt und ist Mitglied der Basler Künstler:innen Gesellschaft BKG.
Dominique Mollet ist Kunsthistoriker und Publizist, sowie seit 27 Jahren Inhaber seiner Agentur Cadeaux Communication für Kunst und Veranstaltungen. Er schloss mit dem Master of Arts in Kunstgeschichte & Publizistik an Universität Zürich ab und war von 1989-1995 Kommunikationschef der ArtBasel und Uhren- / Schmuckmesse Baselworld. Als Mandate hat er die Eröffnung der Fondation Beyeler und des Tinguely-Museums geleitet und die Basler Museumsnacht entwickelt. Er organisiert Ausstellungsprojekte, die Riehener Wenkenhofgespräche und war 6 Jahre Mitglied und später Präsident des Kulturrates des Kantons Basel-Landschaft. Seit Kurzem ist er auch Buchautor.
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Eduard Grass
Felix Gruntz
Annette Mollet
Bruno Osterwalder
Felix Rudolf von Rohr
Daniel Thiriet
Der Choreograph Richard Wherlock und das Ballett-Ensemble bei den Proben zum «Totentanz zu Basel» 24. bis 29. Juni 2024 Foto © 2024, Nicolas Joray
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Totentanz GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche durch die Totentanz GmbH (nachstehend die Totentanz GmbH oder Veranstalter) abgeschlossenen Verträge sowie sämtliche durch die Totentanz GmbH angebotenen Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für sämtliche Veranstaltungen, welche durch die Totentanz GmbH durchgeführt werden und für Tickets für solche Veranstaltungen, unabhängig davon, bei welchem Ticketinganbieter (wie Starticket, Ticketportal, Ticketcorner (nicht abschliessend)) der Kunde diese gekauft hat. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters (z.B. Ticketcorner).
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss & Haftung
2.1. Mit dem Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung, welche durch die Totentanz GmbH durchgeführt wird, schliesst der Kunde mit der Totentanz GmbH einen Vertrag über die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen. Ein Vertrag kommt auch durch die Annahme eines schriftlichen Antrags durch die Totentanz GmbH zustande; wenn der Kunde/Veranstalter einen Antrag schriftlich (auch per Email) bestätigt bzw. rückbestätigt oder einen Antrag von der Totentanz GmbH schriftlich bestätigt erhält. Ein Antrag der Totentanz GmbH hat die Gültigkeit von 14 Tagen, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Antrag. Die Totentanz GmbH behält sich vor, die Offerte vor Ablauf dieser Frist zurück zu ziehen. Beim Kauf von Tickets gibt es keine entsprechende Frist.
2.2. Die Totentanz GmbH haftet unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der Totentanz GmbH gemäss diesen AGB oder gemäss Vertrag durch die Totentanz GmbH beruhen. Im Übrigen setzt sich die Totentanz GmbH für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen (z.B. aber nicht abschliessend: Haftung von der Totentanz GmbH für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere aber nicht ausschliesslich entgangener Gewinn); Haftung von der Totentanz GmbH für Inhalte auf Websites von Ticketinganbietern und anderen Dritten, die auf die Veranstaltungen von der Totentanz GmbH verweisen oder auf die die Webauftritte von der Totentanz GmbH verweisen). Die vorstehenden Ausschlüsse der Haftung von der Totentanz GmbH gelten nicht bei durch die Totentanz GmbH direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen des Produkthaftpflichtgesetzes.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten durch Dritte (z.B. Ticketinganbieter) begründet in keinem Fall eine Haftung der Totentanz GmbH. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritte beizuziehen. Jegliche Haftung der Totentanz GmbH für durch Hilfspersonen der Totentanz GmbH oder Dritte verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Totentanz GmbH auftreten, wird die Totentanz GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Totentanz GmbH rechtzeitig auf die mögliche Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2.3. Der Kunde haftet gegenüber der Totentanz GmbH unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Ticketkäufers gegenüber der Totentanz GmbH ausgeschlossen.
3. Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen (Konzerte, Shows, Partys)
Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Kunde mit der Totentanz GmbH für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen einen Vertrag ab, sofern die Totentanz GmbH der Veranstalter der bezeichneten Leistungen ist. Der Kunde anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Der Vertrag zwischen der Totentanz GmbH und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn die Totentanz GmbH bzw. der Ticketinganbieter die Tickets an den Kunden versendet bzw. freischaltet. Weitergehende und/oder abweichende Bedingungen des Ticketinganbieters bezüglich des Zustandekommens des Vertrags gehen dieser Ziffer vor.
3.1. Der Ticketbesteller erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veranstaltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Sicherheits-, Zutritts- und Altersvorschriften sind im Beschrieb der Veranstaltung (www.totentanz-basel.com) oder beim offiziellen Ticketanbieter (Ticketcorner) vermerkt (z.B. Konzerte ab 16 Jahren oder in Begleitung einer erwachsenen Person). Kleinkinder unter sechs (6) Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen von allen Veranstaltungen der Totentanz GmbH ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt bei Widerhandlung jegliche Verantwortung oder Haftung für alle Art von Schäden ab. Diese Vorschriften gelten auch beim Erwerb von Tickets von Drittanbietern. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt der Totentanz GmbH erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
3.2. Print@home Tickets, Mobile Tickets und alle vom Ticketinganbieter versendeten (per Post oder Email) Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode/QR Code auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der erste Inhaber eines Print@home Tickets, Mobile Tickets oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt, Mobile Tickets nicht weiterverschickt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.
3.3. Bei personalisierten Tickets gelten die jeweils für die Personalisierung von der Totentanz GmbH und dem jeweiligen Ticketanbieter im Einzelfall aufgestellten Regeln (Übertragungsmöglichkeiten, Einlasskontrollen und Personalisierungsgrad). In der Regel beinhaltet die Personalisierung die Angabe der Personalien der berechtigten Person auf dem Ticket (Aufdruck). Ausschliesslich die auf dem Ticket erwähnte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Der Kunde/Käufer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalien verantwortlich und die Totentanz GmbH haftet in keinem Fall für aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben herrührenden Schäden. Abweichende sowie ergänzende Regelungen zur Personalisierung im Einzelfall in den auf eine Veranstaltung anwendbaren Bedingungen sind massgeblich.
3.4. Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen oder sonstige reproduzierbare Aufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit die Totentanz GmbH nicht vorgängig ihre schriftliche Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat. Ausnahme bilden Rock- und Pop Konzerte, bei welchen kleine, nicht-professionelle Kameras (von Mobile Phones) erlaubt sind.
3.5. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.6. Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.
3.7. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von der Totentanz GmbH oder von deren Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
3.8. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung der Veranstaltung entschädigungslos auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung der Totentanz GmbH oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt (übermässiger Alkoholkonsum und Drogenkonsum werden nicht toleriert).
3.9. Der Ticketbesteller nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Tickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung und/oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben wird. Das Ticket berechtigt den Veranstaltungsbesucher in solchen Fällen zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort. Im Falle einer definitiven Absage der Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei die Totentanz GmbH berechtigt ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert bzw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren. Keine Rückerstattung erfolgt im Falle der definitiven Absage einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, welche ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer der beiden Parteien liegen und die Totentanz GmbH an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, namentlich Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches, unabhängig davon, ob solche Umstände im Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren. Ferner gelten als höhere Gewalt auch Folgen eines Ereignisses höherer Gewalt, welche es die Totentanz GmbH in Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht zumutbar erscheinen lassen, die Veranstaltung durchzuführen, selbst wenn das Ereignis höherer Gewalt im Zeitpunkt der Veranstaltung weggefallen ist. Jegliche Haftung von der Totentanz GmbH für allfällige Schäden von Kunden zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Wir empfehlen beim Kauf von Tickets den Abschluss einer Ticketversicherung.
3.10. Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die offiziellen Ticketinganbieter (gemäss Angabe auf www.totentanz-basel.com) die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht des Veranstalters in eigenem Namen entgegennehmen und über die empfangene Zahlung verfügungsberechtigt sind.
3.11. Die Totentanz GmbH kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen.
3.12. Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
3.13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche seiner Angaben/Daten gegenüber der Totentanz GmbH, durch die Totentanz GmbH oder verbundene Unternehmen zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden dürfen. Im Übrigen richtet sich die Verwendung von Personendaten durch die Totentanz GmbH nach der Datenschutzerklärung (siehe Ziffer 11 nachfolgend).
3.14. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass vor/während/nach der Veranstaltung zur Dokumentation der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Veranstaltungsbesucher in diese Aufnahme seiner Person und der entschädigungslosen Nutzung und Verwertung (insb. Veröffentlichung und Ausstrahlung) der Aufnahmen unwiderruflich ein. Der Veranstaltungsbesucher verzichtet durch die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung diesbezüglicher Persönlichkeitsrechte und Entschädigungsansprüche.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. Die Totentanz GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Totentanz GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der Totentanz GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen der die Totentanz GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4.3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4. Rechnungen der Totentanz GmbH sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Mit Eintritt der Fälligkeit ist die Totentanz GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Totentanz GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Tickets werden in der Regel mit Vorauskasse bezahlt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
4.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Totentanz GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.7. Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden unabhängig aus welchem Rechtsgrund mit Forderungen der Totentanz GmbH ist ausgeschlossen.
5. Rücktrittsrecht
5.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Totentanz GmbH abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Totentanz GmbH. Erfolgt diese nicht, ist in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag zu bezahlen. Für Tickets besteht nach Massgabe von Ziffer 3 der AGB kein Rücktrittsrecht und die Folgen einer allfälligen definitiven Absage der Veranstaltung richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 der AGB.
5.2. Sofern zwischen der Totentanz GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Totentanz GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Totentanz GmbH ausübt.
6. Vertragsrücktritt durch die Totentanz GmbH
6.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Totentanz GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kein Rücktrittsrecht des Kunden besteht für Tickets. Allfällige Folgen einer definitiven Absage von Veranstaltungen für Ticketinhaber richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 dieser AGB.
6.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Artikel 4.5 verlangte termingerechte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die Totentanz GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist die Totentanz GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
Höhere Gewalt (wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Pandemien, Epidemien, behördliche Verbote oder Beschränkungen, Naturkatastrophen oder Ähnliches; die Bestimmungen von Ziffer 3.9 finden mutatis mutandis Anwendung) oder andere von der Totentanz GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
ein Vertrag unter irreführenden oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen seitens, z.B. des Kunden oder Zwecks, abgeschlossen wurden;
der Kunde/Vertragspartner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB verletzt und eine Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung (E-Mail) der Totentanz GmbH anhält.
6.4. Bei Rücktritt der Totentanz GmbH aus wichtigem Grund entsteht kein Anspruch des Kunden/Vertragspartner auf Schadensersatz.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1. Soweit die Totentanz GmbH für den Kunden/Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden/Vertragspartners. Der Kunde/Vertragspartner haftet für die korrekte Behandlung und Umgang und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Totentanz GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Totentanz GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung der Totentanz GmbH. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Totentanz GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Totentanz GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Totentanz GmbH pauschal erfassen und berechnen.
8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Totentanz GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Totentanz GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden die Anlagen der Totentanz GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5. Störungen, an von der Totentanz GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.
8.6. In allen Räumlichkeiten der Totentanz GmbH gilt bei allen Veranstaltungen ein Rauchverbot. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1. Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände können auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen (z.B. in einer Garderobe) platziert werden. Die Totentanz GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Totentanz GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen jederzeit zu entsprechen. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die die Totentanz GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen Beschädigungsgefahr ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen frühzeitig mit der Totentanz GmbH abzustimmen.
9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt das der Kunde, darf die Totentanz GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Totentanz GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1. Der Kunde/Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung durch ihn selbst, seine Angestellten, Hilfspersonen, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem seitens der Totentanz GmbH diensthabenden Einsatzleiter oder dem Techniker zeitgerecht den Schluss der Veranstaltung zu melden, damit die von der Totentanz GmbH zur Verfügung gestellten und von Dritten zu gemieteten Geräte (u.a. Musikanlage) kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Veranstalter haftbar.
10.2. Die Totentanz GmbH ist gegenüber dem Kunden nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung haftbar. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung) wird wegbedungen.
10.3. Der Kunde ist für sämtliche erforderlichen Versicherungen und Bewilligungen/Auflagen selbst verantwortlich. Die Totentanz GmbH kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen. Eingebrachtes Gut ist vom Veranstalter auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Die Totentanz GmbH lehnt jede Haftung ab.
11. Datenschutzerklärung
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.totentanz-basel.com.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sowie der Verzicht auf die Schriftform, haben schriftlich zu erfolgen. Hiervon ausgenommen ist die nachträgliche Anpassung dieser AGB durch die Totentanz GmbH, welche jederzeit ohne weiteres möglich ist. Änderungen der AGB durch die Totentanz GmbH werden auf dem Webauftritt (www.totentanz-basel.com) zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Totentanz GmbH in Basel.
12.3. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Der Kunde/Veranstalter anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der Totentanz GmbH Basel als ausschliesslichen Gerichtsstand. Die Totentanz GmbH ist allerdings berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung einigen sich die Parteien auf eine wirksame Bestimmung, die der gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Totentanz GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche durch die Totentanz GmbH (nachstehend die Totentanz GmbH oder Veranstalter) abgeschlossenen Verträge sowie sämtliche durch die Totentanz GmbH angebotenen Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für sämtliche Veranstaltungen, welche durch die Totentanz GmbH durchgeführt werden und für Tickets für solche Veranstaltungen, unabhängig davon, bei welchem Ticketinganbieter (wie Starticket, Ticketportal, Ticketcorner (nicht abschliessend)) der Kunde diese gekauft hat. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters (z.B. Ticketcorner).
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss & Haftung
2.1. Mit dem Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung, welche durch die Totentanz GmbH durchgeführt wird, schliesst der Kunde mit der Totentanz GmbH einen Vertrag über die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen. Ein Vertrag kommt auch durch die Annahme eines schriftlichen Antrags durch die Totentanz GmbH zustande; wenn der Kunde/Veranstalter einen Antrag schriftlich (auch per Email) bestätigt bzw. rückbestätigt oder einen Antrag von der Totentanz GmbH schriftlich bestätigt erhält. Ein Antrag der Totentanz GmbH hat die Gültigkeit von 14 Tagen, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Antrag. Die Totentanz GmbH behält sich vor, die Offerte vor Ablauf dieser Frist zurück zu ziehen. Beim Kauf von Tickets gibt es keine entsprechende Frist.
2.2. Die Totentanz GmbH haftet unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der Totentanz GmbH gemäss diesen AGB oder gemäss Vertrag durch die Totentanz GmbH beruhen. Im Übrigen setzt sich die Totentanz GmbH für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen (z.B. aber nicht abschliessend: Haftung von der Totentanz GmbH für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere aber nicht ausschliesslich entgangener Gewinn); Haftung von der Totentanz GmbH für Inhalte auf Websites von Ticketinganbietern und anderen Dritten, die auf die Veranstaltungen von der Totentanz GmbH verweisen oder auf die die Webauftritte von der Totentanz GmbH verweisen). Die vorstehenden Ausschlüsse der Haftung von der Totentanz GmbH gelten nicht bei durch die Totentanz GmbH direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen des Produkthaftpflichtgesetzes.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten durch Dritte (z.B. Ticketinganbieter) begründet in keinem Fall eine Haftung der Totentanz GmbH. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritte beizuziehen. Jegliche Haftung der Totentanz GmbH für durch Hilfspersonen der Totentanz GmbH oder Dritte verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Totentanz GmbH auftreten, wird die Totentanz GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Totentanz GmbH rechtzeitig auf die mögliche Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2.3. Der Kunde haftet gegenüber der Totentanz GmbH unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung des Ticketkäufers gegenüber der Totentanz GmbH ausgeschlossen.
3. Kaufvertrag von Tickets bei Veranstaltungen (Konzerte, Shows, Partys)
Mit der Bestellung des Tickets schliesst der Kunde mit der Totentanz GmbH für die auf dem Ticket bezeichneten Leistungen einen Vertrag ab, sofern die Totentanz GmbH der Veranstalter der bezeichneten Leistungen ist. Der Kunde anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Der Vertrag zwischen der Totentanz GmbH und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn die Totentanz GmbH bzw. der Ticketinganbieter die Tickets an den Kunden versendet bzw. freischaltet. Weitergehende und/oder abweichende Bedingungen des Ticketinganbieters bezüglich des Zustandekommens des Vertrags gehen dieser Ziffer vor.
3.1. Der Ticketbesteller erhält das Recht zum Bezug der Leistungen und den Eintritt und Besuch der Veranstaltung gemäss Auftragsbestätigung oder Ticketaufdruck. Sicherheits-, Zutritts- und Altersvorschriften sind im Beschrieb der Veranstaltung (www.totentanz-basel.com) oder beim offiziellen Ticketanbieter (Ticketcorner) vermerkt (z.B. Konzerte ab 16 Jahren oder in Begleitung einer erwachsenen Person). Kleinkinder unter sechs (6) Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen von allen Veranstaltungen der Totentanz GmbH ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt bei Widerhandlung jegliche Verantwortung oder Haftung für alle Art von Schäden ab. Diese Vorschriften gelten auch beim Erwerb von Tickets von Drittanbietern. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt der Totentanz GmbH erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
3.2. Print@home Tickets, Mobile Tickets und alle vom Ticketinganbieter versendeten (per Post oder Email) Tickets werden am Eingang der Veranstaltung maschinell geprüft. Ist der Strichcode/QR Code auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der erste Inhaber eines Print@home Tickets, Mobile Tickets oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt, Mobile Tickets nicht weiterverschickt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.
3.3. Bei personalisierten Tickets gelten die jeweils für die Personalisierung von der Totentanz GmbH und dem jeweiligen Ticketanbieter im Einzelfall aufgestellten Regeln (Übertragungsmöglichkeiten, Einlasskontrollen und Personalisierungsgrad). In der Regel beinhaltet die Personalisierung die Angabe der Personalien der berechtigten Person auf dem Ticket (Aufdruck). Ausschliesslich die auf dem Ticket erwähnte Person erhält Zutritt zur gebuchten Veranstaltung. Der Kunde/Käufer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Personalien verantwortlich und die Totentanz GmbH haftet in keinem Fall für aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben herrührenden Schäden. Abweichende sowie ergänzende Regelungen zur Personalisierung im Einzelfall in den auf eine Veranstaltung anwendbaren Bedingungen sind massgeblich.
3.4. Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen oder sonstige reproduzierbare Aufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit die Totentanz GmbH nicht vorgängig ihre schriftliche Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat. Ausnahme bilden Rock- und Pop Konzerte, bei welchen kleine, nicht-professionelle Kameras (von Mobile Phones) erlaubt sind.
3.5. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.6. Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen an die Veranstaltungen keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.
3.7. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm von der Totentanz GmbH oder von deren Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
3.8. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung der Veranstaltung entschädigungslos auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung der Totentanz GmbH oder ihrer Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt (übermässiger Alkoholkonsum und Drogenkonsum werden nicht toleriert).
3.9. Der Ticketbesteller nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufs der Tickets kein Widerrufsrecht besteht. Tickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Dasselbe gilt, wenn das Datum der Veranstaltung und/oder der Veranstaltungsort aus irgendwelchen Gründen verschoben wird. Das Ticket berechtigt den Veranstaltungsbesucher in solchen Fällen zum Besuch der Veranstaltung am Ersatzdatum, bzw. Ersatzort. Im Falle einer definitiven Absage der Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei die Totentanz GmbH berechtigt ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert bzw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren. Keine Rückerstattung erfolgt im Falle der definitiven Absage einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, welche ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer der beiden Parteien liegen und die Totentanz GmbH an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, namentlich Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches, unabhängig davon, ob solche Umstände im Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren. Ferner gelten als höhere Gewalt auch Folgen eines Ereignisses höherer Gewalt, welche es die Totentanz GmbH in Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht zumutbar erscheinen lassen, die Veranstaltung durchzuführen, selbst wenn das Ereignis höherer Gewalt im Zeitpunkt der Veranstaltung weggefallen ist. Jegliche Haftung von der Totentanz GmbH für allfällige Schäden von Kunden zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Wir empfehlen beim Kauf von Tickets den Abschluss einer Ticketversicherung.
3.10. Der Veranstaltungsbesucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die offiziellen Ticketinganbieter (gemäss Angabe auf www.totentanz-basel.com) die Zahlung für die Ticketbestellung aufgrund einer Inkassovollmacht des Veranstalters in eigenem Namen entgegennehmen und über die empfangene Zahlung verfügungsberechtigt sind.
3.11. Die Totentanz GmbH kann wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen.
3.12. Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
3.13. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche seiner Angaben/Daten gegenüber der Totentanz GmbH, durch die Totentanz GmbH oder verbundene Unternehmen zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden dürfen. Im Übrigen richtet sich die Verwendung von Personendaten durch die Totentanz GmbH nach der Datenschutzerklärung (siehe Ziffer 11 nachfolgend).
3.14. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass vor/während/nach der Veranstaltung zur Dokumentation der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Veranstaltungsbesucher in diese Aufnahme seiner Person und der entschädigungslosen Nutzung und Verwertung (insb. Veröffentlichung und Ausstrahlung) der Aufnahmen unwiderruflich ein. Der Veranstaltungsbesucher verzichtet durch die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung diesbezüglicher Persönlichkeitsrechte und Entschädigungsansprüche.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. Die Totentanz GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Totentanz GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der Totentanz GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen der die Totentanz GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4.3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4. Rechnungen der Totentanz GmbH sind mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Mit Eintritt der Fälligkeit ist die Totentanz GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Totentanz GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Tickets werden in der Regel mit Vorauskasse bezahlt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
4.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Totentanz GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.7. Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden unabhängig aus welchem Rechtsgrund mit Forderungen der Totentanz GmbH ist ausgeschlossen.
5. Rücktrittsrecht
5.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Totentanz GmbH abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Totentanz GmbH. Erfolgt diese nicht, ist in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag zu bezahlen. Für Tickets besteht nach Massgabe von Ziffer 3 der AGB kein Rücktrittsrecht und die Folgen einer allfälligen definitiven Absage der Veranstaltung richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 der AGB.
5.2. Sofern zwischen der Totentanz GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Totentanz GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Totentanz GmbH ausübt.
6. Vertragsrücktritt durch die Totentanz GmbH
6.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Totentanz GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kein Rücktrittsrecht des Kunden besteht für Tickets. Allfällige Folgen einer definitiven Absage von Veranstaltungen für Ticketinhaber richten sich ausschliesslich nach Ziffer 3 dieser AGB.
6.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Artikel 4.5 verlangte termingerechte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die Totentanz GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist die Totentanz GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
Höhere Gewalt (wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Pandemien, Epidemien, behördliche Verbote oder Beschränkungen, Naturkatastrophen oder Ähnliches; die Bestimmungen von Ziffer 3.9 finden mutatis mutandis Anwendung) oder andere von der Totentanz GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
ein Vertrag unter irreführenden oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen seitens, z.B. des Kunden oder Zwecks, abgeschlossen wurden;
der Kunde/Vertragspartner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB verletzt und eine Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung (E-Mail) der Totentanz GmbH anhält.
6.4. Bei Rücktritt der Totentanz GmbH aus wichtigem Grund entsteht kein Anspruch des Kunden/Vertragspartner auf Schadensersatz.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1. Soweit die Totentanz GmbH für den Kunden/Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden/Vertragspartners. Der Kunde/Vertragspartner haftet für die korrekte Behandlung und Umgang und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Totentanz GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Totentanz GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung der Totentanz GmbH. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Totentanz GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Totentanz GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Totentanz GmbH pauschal erfassen und berechnen.
8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Totentanz GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Totentanz GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden die Anlagen der Totentanz GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5. Störungen, an von der Totentanz GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.
8.6. In allen Räumlichkeiten der Totentanz GmbH gilt bei allen Veranstaltungen ein Rauchverbot. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1. Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige persönliche Gegenstände können auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen (z.B. in einer Garderobe) platziert werden. Die Totentanz GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Totentanz GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen jederzeit zu entsprechen. Die Totentanz GmbH ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die die Totentanz GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen Beschädigungsgefahr ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen frühzeitig mit der Totentanz GmbH abzustimmen.
9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt das der Kunde, darf die Totentanz GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Totentanz GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1. Der Kunde/Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung durch ihn selbst, seine Angestellten, Hilfspersonen, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem seitens der Totentanz GmbH diensthabenden Einsatzleiter oder dem Techniker zeitgerecht den Schluss der Veranstaltung zu melden, damit die von der Totentanz GmbH zur Verfügung gestellten und von Dritten zu gemieteten Geräte (u.a. Musikanlage) kontrolliert und weggeräumt werden können. Für defekte oder fehlende Geräte ist der Veranstalter haftbar.
10.2. Die Totentanz GmbH ist gegenüber dem Kunden nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung haftbar. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung) wird wegbedungen.
10.3. Der Kunde ist für sämtliche erforderlichen Versicherungen und Bewilligungen/Auflagen selbst verantwortlich. Die Totentanz GmbH kann den Nachweis dieser Versicherung verlangen. Eingebrachtes Gut ist vom Veranstalter auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Die Totentanz GmbH lehnt jede Haftung ab.
11. Datenschutzerklärung
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.totentanz-basel.com.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sowie der Verzicht auf die Schriftform, haben schriftlich zu erfolgen. Hiervon ausgenommen ist die nachträgliche Anpassung dieser AGB durch die Totentanz GmbH, welche jederzeit ohne weiteres möglich ist. Änderungen der AGB durch die Totentanz GmbH werden auf dem Webauftritt (www.totentanz-basel.com) zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Totentanz GmbH in Basel.
12.3. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Der Kunde/Veranstalter anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der Totentanz GmbH Basel als ausschliesslichen Gerichtsstand. Die Totentanz GmbH ist allerdings berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung einigen sich die Parteien auf eine wirksame Bestimmung, die der gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall einer Lücke.